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Editorial
Ausgabe:Dezember 2018 / Nr. 69

In der ZSP Nr. 55 hatten wir uns 2014 mit der Besteuerung von Künstlern auseinandergesetzt. Diesmal wollen wir den Spiess umdrehen und uns mit der Seite des Kunstliebhabers und des Kunsthändlers auseinandersetzen. Dass die steuerlichen Stolpersteine beachtlich gross sein können, liess sich in den letzten zwei Jahren immer wieder der Presse entnehmen, war doch von Steuerforderungen an einen Kunsthändler von 200 Millionen Franken die Rede.
Insgesamt fünf Beiträge befassen sich mit dem Schwerpunktthema. Für den Kunstlaien gibt der einleitende Artikel einen guten Überblick über die Bedeutung des Schweizer Kunstmarktes. Die beiden folgenden Beiträge befassen sich dann im Detail mit den vermögens- und einkommenssteuerlichen Fragen, insbesondere auch mit der uns Steuerberater immer wieder interessierenden Frage der Abgrenzung zwischen Hobby und Geschäft. Da mit Kunst nicht selten auch Kunstdiebstahl verbunden ist, wird für einmal auch die strafrechtliche Seite beleuchtet sowie die zivilrechtliche Frage des gut- bzw. bösgläubigen Erwerbs erläutert. Und weil Kunst oft grenzüberschreitend ist, darf schliesslich eine Abhandlung zu den Zoll- und MWST-Fragen nicht fehlen.
Neben dem Kunsthandel kommen auch aktuelle Themen nicht zu kurz. In der Rubrik Aktuell wird einerseits das neue Mehrwertsteuersystem der EU beleuchtet und andererseits wird uns eine Einführung in das Zollrecht gegeben und insbesondere der AEO-Status erklärt.
Namens der Redaktionskommission wünsche ich Ihnen einen erfreulichen Ausklang des alten Jahres, einen guten Rutsch und viel Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr.
Ihr Werner A. Räber
© 2018 Zuger Steuer-Vereinigung (ZSV) Zug
mit Unterstützung von:
Advokatenverein des Kantons Zug
Zuger Treuhändervereinigung (ZTV)
Zuger Wirtschaftskammer
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